Fluggastrecht und Reiserecht
Reisen und Urlaube bringen die nötige Abwechslung und Erholung im Jahr, zumindest sollten sie das. Fällt der Urlaub aber ins Wasser oder verkommt zur bloßen Tortur, so steht mit der richtigen Unterstützung in der Regel zumindest Ersatz zu.
Pauschalreisegesetz (PRG)
Oftmals wird der gesamte Urlaub (Flug, Hotel, Transport und sonstige Leistungen) über einen Reiseveranstalter gebucht. In diesem Fall bietet das Pauschalreisegesetz (PRG) für Sie günstige Ersatzmöglichkeiten, so etwa zusätzlich zur Preisminderung den Ersatz der entgangenen Urlaubsfreude. Wichtig ist dabei die Mängel schnellstmöglich bei Ihrem Reiseveranstalter oder dessen Vertreter vor Ort nachweislich zu melden.
Fluggastrechte
Demgegenüber bietet die europäische Fluggastrechte-Verordnung (EG) unabhängig, ob für Urlaubs- oder Geschäftsreisen für alle Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines EU-Mitgliedstaates einen Flug antreten oder von einem Flughafen in einem Drittstaat mit einer Fluglinie mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat in EU-Gebiet fliegen unter bestimmten Umständen Ersatzleistungen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung (ab 3 Stunden). Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist die Vorlage einer Buchungsbestätigung und idealerweise ein Nachweis über den Ausfall oder die qualifizierte Verspätung Ihres Fluges. Allein der Ausgleichsanspruch pro Reisenden kann hier bis zu EUR 600,00 betragen.
Für verlorenes oder beschädigtes Reisegepäck auf internationalen Flügen sieht das Übereinkommen von Montreal Ersatzmöglichkeiten vor.
Meine Leistungen beinhalten unter anderem:
- Prüfung des Reisevertrages und dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt
- Außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche
- Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche bei Gericht
Warum Sie sich gerade an mich wenden sollten?
Als Anwalt prüfe ich Ihren individuellen Fall konkret und kann Ihre Ansprüche nach außergerichtlicher Aufforderung direkt bei Gericht geltend machen. Als erfahrener Rechtsanwalt im Zivilverfahren und hierbei insbesondere im Reiserecht kann ich Ihre Erfolgsaussichten gut einschätzen. Wichtig ist die Aufbewahrung Ihrer Buchungsunterlagen und Rechnungen für Ersatzvornahmen sowie Bestätigungen über die Mängelrüge oder Verspätung. Je mehr Unterlagen Sie bereitstellen können und je eher Sie mich beauftragen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Rechtsdurchsetzung. Meine Fachkenntnis und meine Erfahrung geben mir das Rüstzeug Sie bestmöglich zu vertreten.