Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht

Sie haben einen Schaden erlitten? Etwa durch einen Unfall oder ist Ihr Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen. Ein Schaden kann dabei in der Beschädigung einer körperlichen Sache, einer entgangenen Erwerbsgelegenheit oder auch der Verletzung Ihrer körperlichen Unversehrtheit liegen. Letztlich haben Sie ein Vermögensminus erlitten und es stellt sich die Frage, ob Ihnen Ersatz zusteht.

Im Gewährleistungsrecht gilt, dass der Schuldner grundsätzlich verschuldensunabhängig für die Mangelhaftigkeit seiner Leistung zum Zeitpunkt der Erbringung einzustehen hat. Daneben gilt das Schadenersatzrecht, das grundsätzlich ein Verschulden voraussetzt. Darüber hinaus sieht auch die Realisierung einer abstrakten Gefährlichkeit (z.B.: EKHG, PHG) unter Umständen eine Ersatzpflicht vor.

Fälle aus meiner Praxis sind etwa:

  • Baumängel bei Großbaustelle, die mehrere Jahre nach Fertigstellung hervorkommen
  • Fußgänger wird von einem Auto niedergestoßen (ua. EKHG)
  • Fremdkörper im original abgepackten Lebensmittel (ua. PHG)
  • Sturz auf schadhafter, glatter Straße oder vor Geschäftseingang
  • Defekter Warmwasserboiler (Gewährleistung, Schadenersatz)
  • Hundebiss
  • Verletzung bei Raufhandel
  • viele mehr

Meine Leistung beinhaltet unter anderem:

  • Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
  • Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
  • Vertretung außergerichtlich oder im Falle des Falles vor Gericht

Warum Sie gerade mich beauftragen sollten:

Die erfolgreiche Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aber ebenso deren Abwehr setzt ein profundes Wissen der materiellen Rechtslage sowie der sich ständig im Wandel befindlichen Judikatur voraus. Über dieses verfüge ich. Oft kann ein bereits fundiertes außergerichtliches Aufforderungsschreiben zum Erfolg führen. Wenn dem nicht so ist, so kann ich Ihnen als erfahrener Prozessanwalt mit der richtigen Strategie im Verfahren zum ehestmöglichen Erfolg verhelfen.

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